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Allgemeine Handelsbedingungen der Gesellschaft CRESSTO s.r.o.

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Die Firma CRESSTO s.r.o. (nachfolgend Verkäufer genannt) verkauft die Produkte und Dienstleistungen dem Käufer aufgrund der in folgengen Absätzten aufgeführten Liefer-, Preis- und Zahlungsbedingungen; abweichende Handelsbedingungen können nur nach Vereinbarung der schriftlichen Zustimmung beider Seiten festgelegt werden. Der Verkäufer ist in dem durch Bezirksgericht in Ostrava, Abt. C, Einlageblatt 3399 (Ident.Nr.: 46578048) geführten Handelsregister eingetragen und ist zur MwSt. beim Finanzamt in Rožnov pod Radhoštěm registriert(USt.Nr.: CZ46578048)
    2. Umweltschutz: Der Verkäufer hat den Vertrag über die Verbunderfüllung Rückabnahme und Abfallnutzung aus den Verpackungen mit der Gesellschaft EKO-KOM, a. s. abgeschlossen(Klientennummer EK-F00027674) und erklärt hiermit, dass die Servicegebühr für die versendete Verpackungen erstattet wurde.
    3. Sämtliche Produkte können zur umweltfreundlichen Entsorgung kostenlos zurückgegeben werden.
  2. Angebote, Preislisten

    1. Die Angebote und Preise des Verkäufers sind während der im Angebot aufgeführten Zeit, jedoch maximal 3 Monate nach deren Absenden dem Abnehmer gültig. Die Preise können in den Ausnahmenfällen auch im Zeitraum deren Gültigkeit angepasst werden. Die Preise sind immer ohne MwSt. und ohne Transportkosten aufgeführt. Die in den technischen und Handeldokumenten aufgeführten Informationen sind unverbindlich und seitens Käufers darf kein Anspruch erhoben werden. Der einzige relevante Nachweis stellen die verbindlichen schriftlichen Angebote des Verkäufers dar.
    2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die technischen Parameter des Produktes wegen Verbesserung dessen Eigenschaften ohne vorläufige schriftliche Bekanntmachung zu verändern. Der Verkäufer haftet für keine beim Druck der technischen und Handeldokumente enstandenen Fehler.
  3. Lieferbedingungen

    1. Die Ware darf nur aufgrund der verbindlichen Bestellung geliefert werden, die auf folgende Art und Weise durchzuführen ist:
      • persönlich im Firmensitz,
      • schriftlich per Post an der Adresse CRESSTO s.r.o., Hasičská 2643, 756 61 Rožnov p.R.,
      • telefonisch +420 571 843 162, +420 571 845 338,
      • per Fax +420 571 842 616,
      • per E-Mail an der Adresse firma@cressto.cz,
      • durch das Absenden der Bestellung aus dem E-Shop unter www.cressto.cz
    2. Durch die Absendung der Bestellung bestätigt der Abnehmer seine Zustimmung mit diesen Bedingungen und mit dem Preis nach der geltenden Preisliste der Produkte CRESSTO s.r.o. zum Zeitpunkt deren Übernahme durch die Gesellschaft. Die Bestellung muss die Identifizierungsangaben des Abnehmers, genaue Produktbezeichnung, geforderte Stückzahl und die Unterschrift des Statutarvertreter der Firma, bzw. der durch ihn beauftragten Person erhalten. Weiterhin ist es geignet, die geforderte Transportart und Kontaktperson inkl. Telefonverbindung für den Fall der Angabenpräzisierung in der Bestellung aufzuführen
    3. Aufgrund der zugestellten Bestellung kann die Firma CRESSTO s.r.o. die Bestätigung des Auftragscheins>(Ersatz des Kaufvertrags) mit der Preisangabe, Lieferfrist und Zahlungsbedingungen verlangen
    4. Den Liefertermin legt der Verkäufer bei der Auftragsbestätigung nach seinem besten Wissen fest. In der Regel kann das Produkt im Falle der ausreichenden Lagermenge der geforderten Produkte sofort, im Falle der notwendigen Fertigung der geforderten Produkte dann im Zeitraum von max. 3 – 4 Wochen (bei den Niederdruckaufnehmern bis 8 Wochen) oder in einem anderen vereinbarten Termin geliefert werden.
    5. Sollte der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auch in einem angemessenen Ersatztermin auch nach dem Ablaufen der vereinbarten Zeit zu liefern. Der Verkäufer behandelt diesen neuen Termin mit dem Käufer.
    6. Falls die Nichteinhaltung des Liefertermins der Käufer verschuldet hat (verspätete Übergabe von allen Bestellungsanlagen, technischen Spezifikationen, verspätete Erstattung der Anzahlungsrechnung, Evidenz der Forderungen nach der Fälligkeit u. ä..), ist der Verkäufer berechtigt, einen Ersatztermin festzulegen. Bei der Erfassung der nicht bezahlten Rechnung aus den früheren Lieferungen ist es nicht möglich, die bestellte Ware vor der Vereinbarung der Bezahlungsart dieser Forderungen zu liefern.
    7. Die Ware gilt durch Übergabe dem ersten öffentlichen Verfrachter als geliefert, die Vertragsseiten können als Warenlieferung die persönliche Abnahme vereinbaren. Unter dem öffentlichen Verfrachter wird die physische oder Rechtsperson verstanden, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb des Transports, Spedition oder Post ist.
    8. Streiks, Aussperrungen (auch bei den Sublieferenten des Verkäufers) und andere Fälle der Höheren Gewalt befreien den Verkäufer der Erfüllung der übernommenen Vertragspflicht während deren Zeitdauer. Der Verkäufer wird dem Käufer über die entstandene Situation verständigen.
    9. Der Verkäufer behält sich die Teillieferungen vor.
  4. Übergang des Wareneigentums

    1. Der Verkäufer behält sich das Wareneigentum bis zu deren völligen Bezahlung inklusive der aus dem Geschäftsfall hervorgehenden Strafen, Schadenersätzen, Pönale u. ä. vor.
    2. Im Falle des Zahlungsverzugs oder einer anderen wesentliche Verletzung der Pflichten seitens Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferte Ware mit dem Eigentumvorbehalt zurück einzutreiben. Dieser Absatz bleibt auch bei der Teilerstattung der Lieferung unberührt.
    3. Die Risikogefahr bei der Ware übergeht auf den Käufer durch die Lieferung im Sinne des Absatzes 3.7.
  5. Preis

    1. Die abgerechnete Preise sind Vertragspreise und sie werden als Netto-Preise für die Lieferung aus dem Lager des Verkäufers verstanden. Für die Einheitsmengen (bis 50 Stück je Typ und je Bestellung) werden sie durch die geltende Preisliste CRESSTO s.r.o. festgelegt. Bei den regelmäßigen oder größeren Abnahmen ist es möglich, individuelle Preise zu vereinbaren oder Abnehmernachlass zu gewähren. Für die ständigen Vertragsvertreiber unserer Produkte gewähren wir nach der Vereinbarung den Preisnachlass von 10 %.
    2. Für die oben aufgeführten Preisnachlässe entsteht kein Rechtsanspruch, über deren Erteilung oder Aufhebung erscheidet die Handelsabteilung der Firma.
    3. Die Vertriebskosten (Frachtgeld, bzw. Zoll- und Überführungsgebühren) werden in der durch den jeweiligen Dienstleister festgelegten Höhe gesondert abgerechnet.
    4. Wir behalten sich das Recht den eventeullen Veränderung von Preisen und Preisnachlässen vor.
  6. Preisleitklausel

    1. Der als Vertragspreis vereinbarte Preis kann durch den Verkäufer einseitig in der Verbindung mit der Zunahme der Produktionskosten infolge der Preiserhöhung der Sublieferanten im Zeitraum vom Abschluss des Kaufvertrags bis zum Liefertermin nachträglich angepasst werden.
  7. Zahlungen

    1. Gegen Rechnung verkaufen wir nur den ständigen (vertraglichen) Geschäftspartnern, falls sie jedoch sämtliche vorige Rechnung termingerecht bezahlt haben. Die Ware kann auch per Nachnahme, für Bargeld oder nach der Bezahlung der Anzahlungsrechnung in der Höhe von 100 % geliefert werden.
    2. Die Zahlungen müssen in der Fälligkeitsfrist im Sinne des § 339 des Handelsgesetzbuches bezahlt werden, d.h. dass der Betrag auf dem Konto des Verkäufers spätestens zum Fälligkeitstermin zur Verfügung sein muss.
    3. Die Rechnungen werden mit der Fälligkeit von 10 Tagen ausgestellt; auf Wunsch des Käufers kann die Rechtung mit der Fälligkeit von 30 Tagen (Aufpreis von 1 % des Preises) oder 60 Tagen (Aufpreis von 3 % des Preises) ausgestellt werden.
    4. Die Auslandslieferung werden auf Wunsch in EUR durch die Umrechnung des Währungskurses •KB „Devisen – Einkauf“ zum Tag der Rechnungsstellung abgerechnet.
    5. Erfolgt die Zahlung nicht im Sinne des Abs. 7.2., hat der Verkäufer das Recht, die Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% für jeden Verzugstag zu fordern. Die Vertragsstrafe wird mit der Fälligkeit von 10 Tagen abgerechnet und sie gilt als jede andere aus der Fassung dieser Handelsbedingungen hervorgehende Forderung. Die durchgeführte Zahlung kann vorzüglich für die Erstattung der Geldstrafen und Pönale aus den vorigen Geschäftsfällen zu behalten.
    6. Wird die Ware in mehreren Sendungen geliefert, (siehe Abs. 3.9.), ist der Verkäufer berechtigt, Teilrechnungen auszustellen.
    7. Der Verkäufer behält sich das Recht der Festlegung einer Voranzahlung oder Vorauszahlung vor.
  8. Haftung

    1. Der Verkäufer haftet für die üblich voraussehbaren Schäden, die er oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden. Jegliche andere Ansprüche des Käufers (z.B. entgangener Gewinn oder Folgeschäden) sind ausgeschlossen.
    2. Sämtliche Produkte sind so zu verwenden, dass sie durch ihre Inbetriebnahme unbeabsichtigt oder auf eine andere Art verschuldetes Versagen für Personen oder Sachen nicht gefährlich werden können.
    3. Die Bedingung des Anspruches auf den Schadenersatz ist die nachweisliche bestimmungsgemäße Benutzung der Produkte nach den verbindlichen Empfehlungen des Herstellers und die Risikominimierung mit allen zugänglichen Mitteln.
    4. Sämtliche Lieferungen erfolgen im Einklang mit den in der Tschechischen Republik geltenden Rechtsvorschriften. Für die festgelegten Produkte wurde im Einklang mit der Fassung der Gesetze Nr. 22/1997 Slg. die EG-Konformitätserklärung ausgestellt.
    5. Der Verkäufer erklärt hiermit, dass die abgerechneten Produkte mit Ausnahme der deutlich gekennzeichneten haben den Präferenzherkunft in der Tschechischen Republik.
  9. Beanstandungen

    1. Die Mängel der gelieferten Waren können in der im Garantieschein oder einem anderen die Garantiefrist von 12 Monaten nach dem Lieferdatum im Sinne des Absatzes 3.7 verstanden. Die Garantie für Software bezieht sich auf die Lesbarkeit des Datenmediums und die Garantiefrist beträgt 6 Monaten. In diesen Fristen kann der Käufer seine Ansprüche auf die bei der Verwendung im Einklang mit den technischen Bedingungen entstandenen Mängel geltend machen; die Beanstandung muss schriftlich unverzüglich nach der Feststellung des Mangels geltend gemacht werden.
    2. Die Beanstandung der Vollständigkeit oder Beschädigung der Lieferung kann innerhalb von 7 Tagen nach dem Warenempfang geltend gemacht werden.
    3. Die Berechtigung einer Beanstandung wird durch den Befund bei der an der Arbeitsstelle des Verkäufers vorgenommenen Identifizierung des Mangels geregelt.
    4. Im Falle der berechtigten Beanstandung hat der Verkäufer das Recht, die Ware auszutauschen, nachzubessern oder durch einen gleichwertigen Typ zu ersetzen.
    5. Erfüllt der Verkäufer nicht seine Pflichten nach dem Absatz 9.3 zum angemessenen Termin, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag rückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
    6. Der Käufer verliert das Recht des Warenaustausches, wenn die Ware nicht in der Standardausführung abgenommen wurde (kundenspezifische Anpassungen und in der Bestellung spezifizierte Konfigurationen).
    7. Die Beanstandung kann nur auf die einzelnen Teile der Lieferung so geltend gemacht werden, wie sie im Verkaufbeleg aufgeführt waren; die Beanstandung der ganzen Lieferung aufgrund des Mangels nur einer Komponente ist nur nach der vorläufigen Vereinbarung möglich.
    8. Stellt der Verkäufer fest, dass der beanstandete Gegenstand mangelfrei ist, können die mit dessen Überprüfung verbundenen Kosten dem Käufer zur Rechnung gestellt werden; die Grundgebühr beträgt in diesem Fall von 350,- CZK/St. Der Käufer hat das Recht nachzuweisen, dass die Ist-Kosten niedriger als die abgerechneten Kosten waren.
    9. Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandeten Waren auf die Adresse des Verkäufers zuzustellen. Die Transportkosten der beanstandeten Waren zum Verkäufer gehen zu Lasten des Käufers. Die Sendung muss die schriftliche Spezifikation des Mangels enthalten.
    10. Ist nichts anderes in den oben aufgeführten Absätzen aufgeführt, werden die Garantie- sowie Beanstandungsbedingungen und die Möglichkeit der Rückgabe der Waren durch die einschlägigen Paragraphen des Handels- und Bürgergesetzbuches geregelt.
  10. Reparaturen nach der Garantiefrist

    1. Der Verkäufer sorgt für den Nachgarantieservice in den Vertragspreisen.
    2. Nach Wunsch des Käufers kann vor dem Serviceeingriff die Preisexpertise durchgeführt werden, die Kosten für diese Tätigkeit gehen zu Lasten des Käufers.
  11. Sonderbestimmungen

    1. Im Falle der Stornierung der bestätigen Bestellung durch den Kunden ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den Schadenersatz, d.h. die angefallenen Kosten und den entgangenen Gewinn abzurechnen; die Grundgebühr beträgt in diesem Fall 20 % des Produktendpreises.
    2. Sollte der Käufer die Zahlungsbedingungen nach den oben aufgeführten Absätzen nicht einhalten, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung der weiteren Lieferungen bis zur Bezahlung der vorigen Verbindlichkeiten einzustellen.
    3. Bezahlt der Käufer nicht seine Verbindlichkeiten aus den vorigen Geschäftsfällen innerhalb von zwei Monaten vom Tag der Einstellung nach dem Absatz 11.2, ist der Verkäufer berechtigt, von der eingestellten Lieferung einseitig rückzutreten und dem Käufer den Schadenersatz, d.h. die angefallenen Kosten und den entgangenen Gewinn abzurechnen.
    4. Falls eine oder mehrere Festlegungen dieser „Allgemeinen Handelsbedingungen …“ für gesetzwidrig, ungültig oder unerzwingbar sind, betrifft nicht eine solche Gesetzwidrigkeit, Ungültigkeit oder Unerzwingbarkeit die sonstigen Festlegungen dieser Bedingungen. Sämtliche gesetzwidrige, ungültige oder unerzwingbare Festlegungen werden durch neue Festlegungen ersetzt, die sich am meisten dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen nähern werden.
    5. Der Verkäufer ist berechtigt, allgemeine technische Informationen über den Geschäftsfall inklusive der grundsätzlichen Identifizierungsangaben über den Käufer im Referenzblatt und in den ähnlichen Materialien aufzuführen.
  12. Wirksamkeit

    1. Diese „Allgemeine Handelsbedingungen ...“ treten am 1.3.2007 in Kraft und ersetzen die frühere Bedingungen in vollem Umfang.
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